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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09   

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https://dejure.org/2013,104168
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09 (https://dejure.org/2013,104168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.07.2013 - L 9 U 107/09 (https://dejure.org/2013,104168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - L 9 U 107/09 (https://dejure.org/2013,104168)
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  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.

    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).

  • BSG, 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Darlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Andere Personen als Ärzte fallen daher nicht unter den Anwendungsbereich des § 109 SGG (vgl. BSG v. 17.03.2010 - B 3 P 33/09 B - juris Rn. 12).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Eine Verzögerung im Sinne des Abs. 2 tritt jedenfalls ein, wenn sich durch die Beweisaufnahme der bereits ins Auge gefasste Zeitpunkt der Beendigung der Streitsache durch bereits erfolgte Terminierung verschiebt (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe exemplarisch Urteil vom 02.07.2013 - L 9 U 17/13 - Urteil vom 20.09.2012 - L 9 U 137/09; siehe auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 109, Rnr. 11 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 137/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Eine Verzögerung im Sinne des Abs. 2 tritt jedenfalls ein, wenn sich durch die Beweisaufnahme der bereits ins Auge gefasste Zeitpunkt der Beendigung der Streitsache durch bereits erfolgte Terminierung verschiebt (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe exemplarisch Urteil vom 02.07.2013 - L 9 U 17/13 - Urteil vom 20.09.2012 - L 9 U 137/09; siehe auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 109, Rnr. 11 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
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